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Betreff: Kindergartengesetze in NRW

Andrea (87.157.9.*) schrieb am 18.09.21 um 10:51 Uhr

Hallo,
ich unterrichte seit 2,5 Jahren in einem Kindergarten in NRW. Gerne würde ich noch ein oder zwei weitere Kindergärten übernehmen. Das Interesse seitens der Kindergärten ist da, uns steht nur immer wieder ein Gesetz im Weg, welches das Unterrichten durch externe Lehrer im Kindergarten untersagt (ausgenommen Familienzentren).
In dem einen Kindergarten, in welchem ich bereits unterrichte, haben wir das Gesetz legal umgangen, indem ich im nebenstehenden Gemeindehaus einen Raum angemietet habe, in welchem die Kurse vormittags stattfinden. Aber das können natürlich die wenigsten Kindergärten.
Wie habt ihr anderen NRW-Englischlehrer das Problem gelöst? Meines Wissens nach ist das Gesetz durch das neue KIBIZ- auch nicht geändert worden.
Gruß
Andrea

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